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Kunst, Freiheit und Auftrag

Brotjobs, die Künstler annehmen können, um ihre Einkünfte aufzubessern oder überhaupt ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können in dreierlei Kategorien eingeordnet werden: die vollkommen kunstfernen Tätigkeiten – wie Taxifahren, Kellnern und dergleichen, die den Vorteil haben, dass sie ein regelmäßiges Einkommen und einen freien Kopf für die eigene, wichtigere Arbeit gewährleisten -, die kunstnahen Leistungen wie etwa Unterricht im eigenen Fach, oder die Auftragsarbeit, zum Beispiel für Unternehmen. Letztere wird von Künstlern und Nichtkünstlern gleichermaßen kritisch beäugt, stellt sie doch sowohl die Integrität des Künstlers als auch die Zweckmäßigkeit seiner Arbeit für den Auftraggeber in Frage. Ist es überhaupt möglich, im Auftrag Freiheit und Selbsttreue zu wahren? Und kann freies künstlerisches Schaffen dem Unternehmen wirklich von Nutzen sein?

Dass Künstler zu allen Zeiten für kleine und große Kunden Werke oder sogar Werkreihen auf Bestellung angefertigt haben, beantwortet die Frage zumindest aus kunsthistorischer Sicht. Aufträgen von Kirchenvertretern, Großbürgertum, Geldadel und Politik verdanken wir Schätze der bildenden Kunst, die wir heute nicht missen möchten, und dass auch die großen Namen sich in den Dienst zahlungskräftiger Kunden gestellt haben, zeigt aufschlussreich, wie wichtig dies aus wirtschaftlicher Sicht sein kann. Es wäre allerdings falsch, in dieser Konstellation ausschließlich eine Frage des finanziellen Überlebens zu sehen. In unser heutiges Vokabular übertragen müssen solche Arbeitsphasen durchaus als kluge und langfristig angelegte PR- und Marketingmaßnahmen bezeichnet werden, die dazu beitragen, den Bekanntheitsgrad des Künstlers zu erhöhen und so eine neugierige und möglicherweise an Käufen interessierte „Community“ aufzubauen. Das jahrhundertealtes System hat also nichts an Aktualität und Relevanz verloren.

Die Freiheit des Künstlers, sein Werk so zu gestalten, wie er es für richtig hält, und seinen Ansprüchen, Maßstäben und Vorstellungen, seinem „Statement“ treu zu bleiben, darf allerdings nicht nur „auch“, sondern „gerade“ im Rahmen der Auftragsarbeit um jeden Preis erhalten bleiben – und zwar im Sinne und zum Vorteil beider Seiten.
Für ein Unternehmen kann das Ergebnis einer solchen Zusammenarbeit nur dann gewinnbringend sein, wenn der Künstler sich nicht unterwirft, sondern sich und seinen Stil erkennbar einbringen kann. Dies bedeutet auch, dass der Auftraggeber die Bereitschaft mitbringen muss, sich gegebenenfalls vom Werk des Künstlers überraschen zu lassen, dass er ihm eine andersartige, frische und unerwartete Perspektive auf die eigene Identität gestatten muss. Aus der besonderen Betrachtungsweise des Künstlers erwächst eine neue, breitere und vielschichtigere Dimension des Unternehmens, die dieses wiederum für sich nutzbringend ergründen und verwenden kann. Diese fremde und ungewohnte Sichtweise kann dem Unternehmen helfen, sich selbst anders zu sehen, Eigenschaften und Potentiale zu erkennen und auszuforschen. Der Blick des Künstlers kann als „Entwicklerbad“ fungieren und zur Bewusstwerdung einer intern objektiveren und extern intensiveren Unternehmensrealität führen.

Auftragsarbeit ist für Künstler und Auftraggeber dann sinnvoll, wenn sie auf Augenhöhe geschieht und für beide Seiten mit ausgeglichenen Vorteilen verbunden ist: für den Künstler in Kategorien von Bekanntheit und Einkommen, für das Unternehmen als Werkzeug eines hochwertigen Images und einer originellen Positionierung.